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Wahlinformationen 

  1. Europawahl im Amt Eiderstedt und der Stadt Tönning
  2. Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Sankt Peter-Ording
  3. Einwohnerbefragung zur Windkraft in der Gemeinde Tating am 09. Juni 2024
  4. Wie können Sie Briefwahl beantragen? 
  5. Kontaktdaten Wahlamt


1. Europawahl im Amt Eiderstedt und der Stadt Tönning

Wer darf wählen?

Staatsangehörigkeit 16 Jahre alt, geboren bis Hauptwohnung im Amtsgebiet/
in der Stadt Tönning seit
Deutsch, EU-Bürger (Eintragung ins Wählerverzeichnis nur auf Antrag) 09.06.2008 28.04.2024


Sie müssen in einem Wählerverzeichnis der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Eiderstedt oder der Stadt Tönning stehen!
Sie sind nur in einem Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Stichtag 28.04.2024 mit Hauptwohnung im Melderegister des Amtes Eiderstedt/der Stadt Tönning gespeichert waren!

Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 29.04.2024:


Sie sind neu nach Eiderstedt/Tönning gezogen?

→ Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in Eiderstedt/Tönning wählen!

  • Sie können bis 19.05.2024 einen Antrag stellen (Kontaktdaten unten), um in Eiderstedt/Tönning zu wählen oder
  • Sie stellen keinen Antrag und wählen in Ihrer alten Gemeinde (bei Bedarf können Sie dort Briefwahl beantragen).

Ihre Hauptwohnung innerhalb Eiderstedts/Tönning hat sich geändert?

  • Sie sind innerhalb ein und derselben amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Eiderstedt oder innerhalb der Stadt Tönning umgezogen (Ummeldung):
    Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich.
  • Sie sind von einer amtsangehörigen Gemeinde des Amtes Eiderstedt oder der Stadt Tönning in eine andere amtsangehörige Gemeinde des Amtes Eiderstedt oder in die Stadt Tönning gezogen:
    Sie können bis 19.04.2024 einen Antrag stellen (Kontaktdaten unten), um in der neuen Wohnsitzgemeinde zu wählen.  

Sie waren am Stichtag 28.04.2024 abgemeldet und sind somit nicht im Wählerverzeichnis eingetragen?

→ Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!
Sie müssen bis 24.05.2024 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können.
Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt!


2. Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Sankt Peter-Ording

Wer darf wählen?

Staatsangehörigkeit 16 Jahre alt, geboren bis Hauptwohnung in der Gemeinde Sankt Peter-Ording
Deutsch, EU-Bürger 09.06.2008 28.04.2024

Sie müssen im Wählerverzeichnis der Gemeinde Sankt Peter-Ording stehen!
Sie sind nur in einem Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Stichtag 28.04.2024 mit Hauptwohnung in Sankt Peter-Ording im Melderegister des Amtes Eiderstedt gespeichert waren!

Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 29.04.2024:

Sie sind neu nach Sankt Peter-Ording gezogen?

→ Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in Sankt Peter-Ording wählen!

  • Sie können bis 19.05.2024 einen Antrag stellen (Kontaktdaten unten), um in Sankt Peter-Ording zu wählen

Ihre Hauptwohnung innerhalb der Gemeinde Sankt Peter-Ording hat sich geändert?

  • Sie sind innerhalb der Gemeinde Sankt Peter-Ording umgezogen (Ummeldung):
    Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich.

Sie waren am Stichtag 28.04.2024 abgemeldet und sind somit nicht im Wählerverzeichnis eingetragen?

→ Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!
Sie müssen bis 24.05.2024 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können.
Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt!

3. Einwohnerbefragung zur Windkraft in der Gemeinde Tating

Wer darf abstimmen?

Staatsangehörigkeit 14 Jahre alt, geboren bis Hauptwohnung oder Nebenwohnung in der Gemeinde Tating
alle 09.06.2010 28.04.2024

Sie müssen im Abstimmungsverzeichnis der Gemeinde Tating stehen!
Sie sind nur in dem Abstimmungsverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Stichtag 28.04.2024 mit Haupt- oder Nebenwohnung in Tating im Melderegister des Amtes Eiderstedt gespeichert waren!

Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 29.04.2024:

Sie sind neu nach Tating gezogen?

→ Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in Tating abstimmen!

  • Sie können bis 19.05.2024 einen Antrag stellen (Kontaktdaten unten), um in Tating abzustimmen.

Ihre Hauptwohnung innerhalb der Gemeinde Tating hat sich geändert?

  • Sie sind innerhalb der Gemeinde Tating umgezogen (Ummeldung):
    Sie bleiben unverändert im Abstimmungsverzeichnis. Eine Änderung ist nicht möglich und erforderlich.

Sie waren am Stichtag 28.04.2024 abgemeldet und sind somit nicht im Abstimmungsverzeichnis eingetragen?

→ Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch abstimmen!
Sie müssen bis 24.05.2024 Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis einlegen, um abstimmen zu können.
Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt!

4. Wie können Sie Briefwahl beantragen?

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung stellen. Er kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Auch soll die in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilte Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden.

Der Antrag kann bei der zuständigen Gemeindebehörde abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Wahlscheinanträge werden von der Gemeindebehörde nur bis zum 07.06.2024, 18:00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr.

Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können ihn auch persönlich bei der Gemeinde abholen.

Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt und abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen.

Falls Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugehen, muss ein neuer Wahlschein beantragt werden bis spätestens 08.06.2024, 12:00 Uhr.

5. Wahlamt Eiderstedt/Tönning

Amt Eiderstedt
Wahlamt
Welter Straße 1
25836 Garding
wahlen@amt-eiderstedt.de
Telefon: 04862/1000-0


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