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Worum geht es bei der nun folgenden Umsetzung des Managementplans für das Europäische Vogelschutzgebiet Eiderstedt, das offiziell die Bezeichnung „DE-1618-404 Eiderstedt“ führt?

Eiderstedt ist wegen seiner exponierten Lage als Halbinsel im nordfriesischen Wattenmeer, den weitreichenden Grünlandflächen und dem landschaftsprägenden Gewässersystem aus Sielzügen, Zug- und Parzellengräben sowie Grüppen und Tränkekuhlen eine einmalige, durch wirtschaftende Menschen geschaffene Landschaftsausstattung. Das Gebiet ist u.a. wichtigstes Brutgebiet in Schleswig-Holstein für z.B. die vom Aussterben bedrohte Trauerseeschwalben und gefährdete Wiesenvögel wie Kiebitze, Uferschnepfen und Rotschenkel sowie bedeutendes Rastgebiet für Vogelarten wie z.B. Nonnengänse und Goldregenpfeifer.
Für alle diese Vogelarten gilt, dass sie in Mitteleuropa auf alte, durch bestimmte landwirtschaftliche Bewirtschaftungsformen in der Vergangenheit entstandene Kulturlandschaften angewiesen sind. In Teilen Eiderstedts ist die Kulturlandschaft auch heute noch durch die traditionelle extensive Grünlandnutzung mit der Weidehaltung von Rindern und Schafen auf von Gräben und Tränkekuhlen durchsetzten Flächen geprägt. Dies ist möglicherweise für die Landwirtschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Segen, macht aber die Landschaft europaweit doch so einzigartig, schützenswert und auch für viele Urlauber erlebniswert.

Nach der EU – Vogelschutzrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die für ein derartiges Gebiet gemeldeten Vogelarten und ihre Lebensräume zu erhalten und zu fördern. Hierfür werden von der EU und dem Land Schleswig-Holstein hohe finanzielle Mittel bereitgestellt, die über gezielte Fördermaßnahmen auch der in den Gebieten lebenden Bevölkerung, insbesondere den Landwirten, über die Teilnahme an freiwilligen Programmen mit Bewirtschaftungsauflagen (z.B. Vertragsnaturschutz, Natura-2000-Prämie), zu Gute kommen.

Grundsätzlich gilt in dem Vogelschutzgebiet Eiderstedt das sog. Verschlechterungsverbot, d.h. es dürfen in dem Gebiet keine Maßnahmen durchgeführt werden, die zu einer erheblichen Verschlechterung des gegenwärtigen Erhaltungszustandes führen können.
Der vorliegende Managementplan konkretisiert dieses Verschlechterungsverbot, indem er die wesentlichen sich hieraus ergebenden (Nutzungs-)Einschränkungen darstellt, wie etwa das Verbot, Dauergründland in Ackerland umzuwandeln.
Darüber hinaus enthält der Managementplan für das Vogelschutzgebiet Eiderstedt auch weitergehende Maßnahmen. Sie sollen dazu beitragen, das Eiderstedter Vogelschutzgebiet auf freiwilliger Basis unter aktiver Beteiligung der Beteiligten vor Ort und unter Berücksichtigung der Anforderungen von Wirtschaft, Tourismus, Kultur und Gesellschaft für die o.g. Vogelarten positiv weiterzuentwickeln.
Der Maßnahmenkatalog ist dabei nicht abschließend und kann im Einvernehmen mit allen Beteiligten fortlaufend erweitert und weiterentwickelt werden. Aus diesem Grund ist es so besonders wichtig, dass sich die Bevölkerung, die Verbände und vor allem die Landwirtschaft aktiv in den Gestaltungs- und Umsetzungsprozess gestaltend einbringen und auf örtlicher Ebene, je nach der vorliegenden Situation, eigene Ideen entwickeln.

Viele der im Managementplan dargestellten Maßnahmen sind noch nicht flächenscharf und bedürfen daher für ihre Umsetzbarkeit einer Konkretisierung und Abstimmung mit den Beteiligten vor Ort. Herrn Steffen Gaehme (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) ist vom Landwirtschaftschafts- und Umweltministerium in Kiel damit beauftragt worden, diesen Umsetzungsprozess voran zu bringen. Er wird zukünftig die Detailplanung initiieren und die verschiedenen Betroffenen und Beteiligten an einen Tisch holen.
Wenn Sie sich an dem Umsetzungsprozess beteiligen wollen oder konkrete weitere Fragen oder Vorschläge haben, sprechen Sie in diesen Dingen Herrn Steffen Gaehme an. Er wird Sie bei Ihren Anliegen unterstützen und die erforderliche Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis vor Ort koordinieren. Darüber hinaus können Sie sich auch an Herrn Gaehme wenden, wenn Sie Fragen zum Vertragsnaturschutz und den Möglichkeiten zur praktischen Umsetzung auf Ihrem Betrieb haben. Herr Gaehme ist über die Telefon-Nr: 04862-1044621 oder E-Mail: steffen.gaehme@llur.landsh.de) erreichbar.

Über die im Einzelfall erzielten Ergebnisse, aber auch über alle aktuellen Ereignisse rund um das Vogelschutzgebiet Eiderstedt werden Sie in diesem Internetauftritt des Amtes Eiderstedt fortlaufend informiert.