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Landesplanerische Stellungnahme zur 10. Änderung F-Plan SPO vom 13.07.2017

Mit Schreiben vom 09.03.2017 haben Sie mich im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut über die von der Gemeinde St. Peter-Ording geplante 10. Änderung ihres Flächennutzungsplanes für den im Nordwesten des Gemeindegebietes im Ortsteil Ording, nördlich des Einmündungsbereichs Utholmer Straße (K 10) in die Brösumer Straße (B 202) und westlich des Grudeweges gelegenen Bereich „Campingplatz Sass“ informiert. Von den dazu vorgelegten geänderten Planunterlagen habe ich Kenntnis genommen.

Wesentliches Planungsziel ist es weiterhin, die Errichtung von 10 Campinghäusern für die Touristenbeherbergung zu ermöglichen. Dazu soll eine ca. 0,1 ha große Teilfläche am westlichen Rand des Campingplatzgebietes nunmehr als Sondergebiet „Ferienhausgebiet“ (bisher: Sondergebiet „Wochenendplatz“) dargestellt werden.

 

Dieses Planungsvorhaben war bereits Gegenstand eines Schriftwechsels; auf meine im Grundsatz zustimmende Stellungnahme vom 02.09.2016 weise ich zunächst hin.

 

Aufgrund des derzeitigen Planungs- und Informationsstandes, insbesondere der Änderung der Zweckbestimmung des Sondergebietes in „Ferienhausgebiet“, bestehen nunmehr allerdings Bedenken gegen die Planung.

In einem Sondergebiet „Ferienhausgebiet“ können nicht nur (kleinere) Campinghäuser, sondern auch deutlich größer dimensionierte Ferienhäuser mit umfangreicheren Nutzungsmöglichkeiten und dem entsprechend stärkeren Auswirkungen errichtet werden. Aus landes- und regionalplanerischer Sicht muss sich eine solche Planung daher an den Anforderungen der Ziffer 3.7.3 Abs. 4 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein vom 13.07.2010 (LEP; Amtsbl. Schl.-H. 2010 Seite 719) orientieren.

In Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration, Referat „Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht“, weise ich darauf hin, dass die vom Kreis Nordfriesland mit damaliger Stellungnahme vom 04.08.2016 vertretene Auffassung zur Nutzung eines Sondergebietes „Wochenendplatz“ nur an Wochenenden nicht zutreffend ist. Die Sondergebiets-Kategorie „Camping- und Wochenendplatz“ wurde seinerzeit gerade im Hinblick auf die Errichtung von Campinghütten und -häusern sowie Mobilheimen u.ä. entwickelt. Eine Einschränkung der Nutzung auf bestimmte Zeiträume war seinerzeit nicht im Fokus des Verordnungsgebers.

Vor diesem Hintergrund bedarf die Planung aus hiesiger Sicht einer nochmaligen Überarbeitung. Zur Verdeutlichung ist die Zweckbestimmung des Sondergebietes m.E. in „Camping- und Wochenendplatz“ zu ändern.