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  • Gebühr: 60,00 - 2500,00 Euro
    Es fällt eine Gebühr in Höhe von 60 € bis 2500€ gemäß § 11 Abs. 1 Verwaltungskostengesetz Schleswig-Holstein (VwKostG SH) in Verbindung mit dem allgemeinem Gebührentarif der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VerwGebVO), Tarifstelle 1.9.9 an, sofern die Erteilung der Kenn- und Freistellungsnummern nicht im Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Amtshandlung erfolgt. Für die Vergabe von gewerblichen Abfallerzeugernummern durch das LLUR entstehen keine Gebühren.