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Offline seit 27.08.2014 (vgl. Leistung 1000840 - "Lebensmittelsicherheit: Zulassungsverfahren als Private Sachverständige für Gegenproben").

Amtlich zurückgelassene Gegen- und Zweitproben von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen dürfen nur durch hierfür zugelassene private Sachverständige (sogenannte private Gegenprobensachverständige) untersucht werden.