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Wir informieren: Gültige Briefwahlunterlagen aber fehlerhafte Angabe auf der Beilage der Briefwahlunterlagen für Ü60-Beirat in St. Peter-Ording

Die kürzlich verschickten Briefwahlunterlagen zur Wahl des Ü60-Beirats in St. Peter-Ording sind gültig und können wie erhalten von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zur Abgabe ihrer drei Stimmen genutzt werden. 

Allerdings hat sich auf dem Blatt "Wegweiser für die Briefwahl", der den Unterlagen beigelegt ist, ein Fehler eingeschlichen. Der als Hilfsmittel gedachte Beileger zeigt unter Punkt 1 und unter Punkt 5 falsche Angaben. Richtig müsste es heißen, dass Wählerinnen und Wähler drei Stimmen abgeben können und die Wahlunterlagen entweder im beigefügten roten Umschlag per Post an das Amt Eiderstedt zurückgeschickt werden oder in den Bürgerbüros in St. Peter-Ording oder Garding in den Briefkasten geworfen werden können.

Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.