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20.10.2023

Bekanntmachung: Wahl einer Schiedsfrau/eines Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk der Stadt Tönning

Das Amt der Schiedsfrau/des Schiedsmannes ist neu zu besetzen, da die Amtszeit des amtierenden Schiedsmannes abläuft.

Die Tätigkeit der Schiedsfrau/des Schiedsmannes besteht darin, zur Wahrung des Rechtsfriedens und zur Entlastung der Gerichte, in Streitigkeiten zwischen ansässigen Bürgern zu schlichten und möglichst außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.
Das Schiedsverfahren ist in vermögens- und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten, bei Verletzung der persönlichen Ehre und im Bereich der Privatklagedelikte (Beleidigungen etc.) vorgesehen.Nach § 2 der Schiedsordnung können Personen für das Amt berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Amt geeignet sind. Ferner soll sie/er das 30. Lebensjahr vollendet haben und im Schiedsamtsbezirk wohnen.
Das Amt kann nicht bekleiden, wer
1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
2. unter Betreuung steht.

Die Schiedsfrau/der Schiedsmann und ihre Stellvertreter werden durch die Stadtvertretung für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Wer Interesse hat, die ehrenamtliche Tätigkeit einer Schiedsfrau/ eines Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk der Stadt Tönning wahrzunehmen, wird gebeten,

sich bis zum 10. November 2023 bei der Stadt Tönning, Die Bürgermeisterin, Welter Straße 1, 25836 Garding, zu bewerben.

Die Bewerbung soll aus einem formlosen Anschreiben und der Angabe Ihrer persönlichen Daten und der Erreichbarkeit bestehen.