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Was sind Schiedspersonen?

Die Schiedspersonen in Schleswig-Holstein sind gewählte, ehrenamtlich tätige und geschulte Bürgerinnen und Bürger aus ihrer Gemeinde.
Die Bestellung erfolgt durch das zuständige Amtsgericht nach der Wahl durch den Amtsausschuss.

In Schleswig-Holstein sind über 300 Schiedsfrauen und Schiedsmänner in den Schiedsämtern tätig.  

Die Schiedspersonen sind als vorgerichtliche Schlichtungsorganisationen fern jeder Interessen tätig und arbeiten damit für die Parteien völlig neutral.

Aufgabe der Schiedspersonen ist nicht das Richten, sondern eine Schlichtung eines Streits herbeizuführen.
Daraus wird deutlich, dass sie auch keine Rechtsberatung wahrnehmen.

Die Schiedspersonen schlichten in strafrechtlichen Delikten und zivilrechtlichen Streitigkeiten.
Durch das Landesschlichtungsgesetz vom 11.12.2001 sind die Schiedspersonen auch Gütestelle, die aufzusuchen ist, bevor Klage erhoben wird.

Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Schiedsperson.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.schiedsamt.de.

Gebühren/Kosten:

Schlichtungsverhandlung zwischen 20,00 und 75,00 €
ggfs. Auslagenerstattungen

Rechtsgrundlagen:

Landesschlichtungsgesetz
Schiedsordnung des Landes Schleswig-Holstein