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Wahlinformationen 

  1. Bundestagswahl 2025
  2. Wie können Sie Briefwahl beantragen? 
  3. Kontaktdaten Wahlamt


1. Bundestagswahl

Wer darf wählen?

Staatsangehörigkeit

Deutsch, EU-Bürger (Eintragung ins Wählerverzeichnis nur auf Antrag)

18 Jahre alt, geboren bis

23.02.2007

Hauptwohnung im Amtsgebiet bzw.
in der Stadt Tönning seit

23.11.2024 

Sie müssen in einem Wählerverzeichnis der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Eiderstedt oder der Stadt Tönning stehen!

Sie sind nur in einem Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Stichtag 10.01.2025 mit Hauptwohnung im Melderegister des Amtes Eiderstedt bzw. der Stadt Tönning gespeichert waren!

Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 02.02.2025:


Sie sind neu nach Eiderstedt bzw. Tönning gezogen?

→ Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in Eiderstedt bzw. Tönning wählen!

  • Sie können bis 07.02.2025 einen Antrag stellen (Kontaktdaten unten), um in Eiderstedt bzw. Tönning zu wählen oder
  • Sie stellen keinen Antrag und wählen in Ihrer alten Gemeinde (bei Bedarf können Sie dort Briefwahl beantragen).

Ihre Hauptwohnung innerhalb Eiderstedt bzw. Tönning hat sich geändert?

  • Sie sind innerhalb ein und derselben amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Eiderstedt oder innerhalb der Stadt Tönning umgezogen (Ummeldung):
    Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich.
  • Sie sind von einer amtsangehörigen Gemeinde des Amtes Eiderstedt oder der Stadt Tönning in eine andere amtsangehörige Gemeinde des Amtes Eiderstedt oder in die Stadt Tönning gezogen:
    Sie können bis 07.02.2025 einen Antrag stellen (Kontaktdaten unten), um in der neuen Wohnsitzgemeinde zu wählen.  

Sie waren am Stichtag 10.01.2025 abgemeldet und sind somit nicht im Wählerverzeichnis eingetragen?

→ Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!
Sie müssen bis 07.02.2025 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können.
Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt!


2. Wie können Sie Briefwahl beantragen?

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung stellen. Er kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Auch soll die in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilte Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden.

Der Antrag kann bei der zuständigen Gemeindebehörde abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Wahlscheinanträge werden von der Gemeindebehörde nur bis zum 21.02.2025, 18:00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr.

Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können ihn auch persönlich bei der Gemeinde abholen.

Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt und abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen.

Falls Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugehen, muss ein neuer Wahlschein beantragt werden bis spätestens 21.02.2025, 15:00 Uhr.

Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg voraussichtlich ab 07.02.2025 übersandt. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen über die Versendung ab. Sie können ihn auch persönlich bei der Gemeinde abholen.

3. Wahlamt Eiderstedt/Tönning

Amt Eiderstedt
Wahlamt
Welter Straße 1
25836 Garding
wahlen@amt-eiderstedt.de
Telefon: 04862/1000-122


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