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Hinweis: Zutritt und Erreichbarkeit der Amtsverwaltung

Bitte beachten Sie folgende Maßnahmen, die wir zum Schutz unserer Kund:innen und Mitarbeitenden durchführen (gilt ab 29.05.2022)

Amtsverwaltung in Garding

Die Zugangsbeschränkung für unsere Kundinnen und Kunden nach der 3G-Regel ist seit dem 21. März aufgehoben.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und der Einhaltung des Mindestabstands ist seit dem 29. Mai 2022 aufgehobern, wir empfehlen Ihnen das Tragen einer Maske weiterhin. Die Amtsverwaltung ist zu den bekannten Zeiten für den Publikumsverkehr geöffnet (Schließtag am Mittwoch). Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, bitte nutzen Sie zur Vermeidung von Wartezeiten und Begegnunsverkehr dennoch unseren Online-Service zur Terminvereinbarung. Vielen Dank!

Bürgerbüro in Tönning und St. Peter-Ording

Hier entfällt die 3G-Regel seit dem 21. März 2022.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und der Einhaltung des Mindestabstands ist ebenfalls aufgehoben, das Tragen einer Maske wird lediglich weiterhin empfohlen. In beiden Außenstellen ist das Betreten zu den bekannten Öffnungszeiten wieder ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. In unserer Außenstelle in St. Peter-Ording bieten wir Ihnen die Möglichkeit, auch für mittwochs Termine nach Vereinbarung wahrzunehmen.

Vermeiden Sie Wartezeiten! Wir empfehlen Ihnen weiterhin die Vereinbarung eines Termins an allen Standorten zur Erledigung Ihrer Anliegen. Die Kontaktmöglichkeiten für unsere Terminbuchung sowie unsere aktuellen Öffnungszeiten finden Sie in der rechten Spalte.

Herzlichen Dank!

Hinweis für unsere Besucher:innen in Garding: Lenkung unserer Besucher:innen im Amtsgebäude – So funktioniert es

Bitte melden Sie sich bei Ankunft am Empfang, unsere Mitarbeitenden der Besucherlenkung unterstützen Sie bei Ihrem Weg in der Amtsverwaltung und bringen Sie zu den zuständigen Kolleg:innen. Diese begleiten Sie dann nach Ihrem Termin wieder zum Ausgang.