Private Maßnahmen
In allen Sanierungsgebieten erfolgt die Durchführung privater Baumaßnahmen durch die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigten. Daher sind auch die Kosten der Modernisierung und Instandsetzung grundsätzlich von der jeweiligen Person selbst zu tragen. Im Rahmen der Sanierung besteht die Möglichkeit, geeignete Maßnahmen privater Eigentümerinnen und Eigentümer nach den jeweiligen Förderrichtlinien zu fördern.
Dabei können folgende Möglichkeiten in Betracht kommen:
• Steuerliche Förderungen nach § 7h EStG für Herstellungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungskosten;
• Förderungen der Investitionsbank des Landes Schleswig- Holstein und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie
• Städtebauförderungen nach der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein.
Zur Klärung der Fördermöglichkeiten steht Ihnen der Sanierungsträger zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die genannten Ansprechpartner. Grundsätzlich gilt, dass bereits begonnene Maßnahmen nicht mehr gefördert werden können.