Sicher in das neue Jahr 2026 – Amt Eiderstedt erinnert an das Abbrennverbot zu Silvester
Vom 28. bis zum 31. Dezember dürfen Feuerwerkskörper, wie Böller und Raketen, im Handel verkauft werden. Bitte beachten Sie: Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Diese Regelungen basieren auf der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Das Amt Eiderstedt weist jedoch darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk, insbesondere das sogenannte Knallen, in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindertagesstätten und Pflegeheimen grundsätzlich verboten ist. Auch das Schießen mit Schreckschusswaffen ist außerhalb befriedeter Grundstücke untersagt. Des Weiteren besteht ein Abbrennverbot für Feuerwerk im Umkreis von 200 Metern um Reetdachhäuser.
Aufgrund der Vielzahl an Reetdachhäusern, Reha- und Kurkliniken und Einrichtungen des Fremdenverkehrs darf im Gemeindegebiet von Sankt Peter-Ording auch am 31.12. und 01.01. keinerlei Feuerwerk gezündet werden. Ausnahmen gelten
nur für professionelle Feuerwerker, die eine entsprechende Prüfung bestanden haben und einen Erlaubnisschein vorweisen können.
Wie jedes Jahr mahnt Amtsdirektor Matthias Hasse zur Vorsicht: „Immer wieder erreichen uns Nachrichten, die von schweren Verletzungen bis hin zu Todesfällen berichten, weil Feuerwerkskörper selbst hergestellt werden oder unsachgemäß verwendet werden. Im Zusammenspiel mit Alkohol sinkt zudem das Bewusstsein für diese Risiken. Daher ist es wichtig, auch Kinder und Jugendliche auf die Gefahren durch Feuerwerk hinzuweisen und auf die Einhaltung der Altersgrenzen zu achten. So können wir alle unbeschadet und mit Rücksicht auf Mensch und Umwelt in das neue Jahr 2026 starten.“
Bei Verstößen gegen das Abbrennverbot drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.
