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Kreis regt kürzere Testintervalle und kleinteiligere Kontaktdatenerfassung in der Gastronomie an

Der Kreis Nordfriesland regt an, das Testintervall für Gastronomiepersonal künftig auf 48 Stunden zu verkürzen. Die gültige Landesverordnung sieht derzeit eine Testung alle 72 Stunden vor. Anlass für die Überlegung der Kreisverwaltung ist ein kürzlich in zwei Sylter Gastronomiebetrieben durch Beschäftigte hervorgerufenes, größeres Infektionsgeschehen mit über 1000 in Quarantäne versetzten Personen.

»Grundsätzlich begrüßen wir die Öffnungsschritte des Landes, auch bezüglich Tourismus, sehr. Das dürfte durch unsere Teilnahme am Modellprojekt deutlich geworden sein. Doch sicherer Tourismus, sowohl für die Nordfriesinnen und Nordfriesen als auch für die Gäste, kann nur unter eng abgesteckten Sicherheitsmaßnahmen funktionieren«, betont der Landrat und führt weiter aus: »Im jüngsten Fall auf Sylt sind coronapositive Gastronomiebeschäftigte über mehrere Tage unerkannt im Einsatz gewesen, sodass schließlich rund 1200 Bürgerinnen und Bürger als enge Kontaktpersonen identifiziert wurden und in Quarantäne versetzt werden mussten.«

Verschiedene Mitglieder der kommunalen Familie teilen diese Auffassung. Sylts Bürgermeister Nikolas Häckel ergänzt: »Vermutlich ließe sich zukünftig die Anzahl an Quarantänefällen bei solchen Infektionsgeschehen in der Gastronomie deutlich reduzieren, wenn es kürzere Testintervalle und damit eine engmaschigere Testung des Personals in diesem Bereich geben würde.«

Doch nicht nur bei der Sicherheit im Bereich Personal sollte in der Gastronomie nachjustiert werden. »Ich sehe zudem die Notwendigkeit, die digitale Kontaktdatenerfassung in Zukunft kleinteiliger zu gestalten, z. B. mit Hilfe individueller QR-Codes. Die Gastgeber können diese schnell und einfach nach Bedarf generieren. So könnten im Infektionsfall womöglich weniger Personen von Quarantänemaßnahmen betroffen sein«, fügt der Amtsdirektor Eiderstedts, Matthias Hasse, hinzu. Ein QR-Code pro Tisch, insbesondere in der Innengastronomie, würde die Kontaktpersonennachverfolgung erheblich erleichtern und könnte den Kreis derer, für die im Fall einer Infektion Maßnahmen zu ergreifen sind, eingrenzen.

Die Stellungnahme des Kreises gegenüber dem Landkreistag u.a. mit der Anregung zur Verkürzung von Testintervallen in der Gastronomie wurde erneut abgegeben. Der Kreis hofft, dass dieser wichtige Hinweis nun in die neue Landesverordnung übernommen wird.

Meldung vom 10.06.2021 Kreis Nordfriesland (Link)