Seiteninhalt

Wir informieren: Hygienekonzept in den Wahllokalen zur Bundestagswahl 2021

Am Sonntag ist es soweit, es wird gewählt. In allen Wahllokalen gelten aufgrund der Corona-Pandemie bei der Bundestagswahl spezielle Regelungen zur Einhaltung der Hygienevorschriften. Als zuständige Wahlbehörde informieren wir Sie daher über die von der Landesregierung beschlossenen Regelungen. Bitte achten Sie zusätzlich auch auf Aushänge und Informationen in Ihrem Wahllokal vor Ort.

Folgende Regeln gelten am Wahltag:
Im Wahlgebäude müssen alle Wähler:innen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen (Ausnahme: Vorlage eines Attestes zur Befreiung) und das Abstandsgebot beachten. Die Maske darf nur nach Aufforderung durch den Wahlvorstand zur Indentitätsfeststellung kurz abgenommen werden.

Der Zutritt sowie das Verlassen der Wahllokale wird durch Hinweise vor Ort geregelt, sofern es die räumlichen Gegebenheiten ermöglichen, beispielsweise durch zwei getrennte Türen um so Begegnungsverkehr zu vermeiden. Grundsätzlich erfolgt die Lenkung im Inneren der Wahllokale durch Beschilderung und/oder Informationen durch die Wahlhelfer:innen.
Die Zahl der anwesenden Personen im Wahllokal kann aufgrund der örtlichen Begebenheiten wie Größe des Wahllokals festgelegt sein, daher kann es vereinzelt zu Wartezeiten kommen.

Bitte denken Sie auch an folgendes, wenn Sie zur Wahl kommen:
" Wahlbenachrichtigung mitbringen
" Personalausweis (oder Reisepass) mitbringen
" Mund-Nasen-Bedeckung mitbringen

Bis 18.00 Uhr ist die Stimmabgabe in den Wahllokalen möglich.  

In allen Wahllokalen hängt zu Ihrer Information das Hygienekonzept aus. Dies finden Sie auch hier zum Download (bitte klicken Sie auf den Link).

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!