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Informationspflichten Datenschutzgrundverordnung (Art. 13, 14 DSGVO)

Die vorliegenden Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten geben Auskunft über die Pflichtangaben zu den Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen in den jeweiligen Fachbereichen der Amtsverwaltung.