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Sanierungsgebiete in Sankt Peter-Ording

Die Gemeinde St. Peter-Ording wurde im Städtebauförderungsprogramm mit der Städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ aufgenommen. Die Gesamtmaßnahme besteht aus vier Sanierungsgebiete, die von der Gemeindevertretung am 14.03.2022 und 28.04.2022 beschlossen wurden, um städtebauliche Missstände in den Gebieten zu beheben.

Die Sanierungsgebiete unterliegen unterschiedlichen Sanierungsverfahren:

•  Das zentrale Sanierungsgebiet „Marktplatz / Ortskern“ im umfassenden Verfahren

• Die umliegenden Sanierungsgebiete „zwischen Kirche & Seniorenresidenz“, „Fasanenweg & Ketelskoog“ und „Dorfstraße, Heideweg & Pestalozzistraße“ im vereinfachten Verfahren


Die Abgrenzung der Gebiete ist dem Plan zu entnehmen.

Die Abgrenzung der Sanierungsgebiete sowie die Wahl des Sanierungsverfahrens sind bedingt durch die im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) definierten Maßnahmen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass das umfassende Verfahren bei größeren Gebietsumgestaltungen anzuwenden ist – das vereinfachte Verfahren, wenn die Erhaltung und die Verbesserung des Bestands im Fokus stehen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer gelten dabei abhängig vom Sanierungsgebiet unterschiedliche Vorteile und Auswirkungen.