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Wir informieren: Bitte beachten Sie aufgrund der neuen Corona-Regeln unsere Änderungen, wenn Sie einen Gang zum Amt Eiderstedt planen!

Aufgrund des ungebrochenen Anstiegs der Infektionszahlen ergreifen wir folgende Maßnahmen zum Schutz unserer Kund:innen und Mitarbeitenden, die ab Montag, dem 29.11.2021, gelten: 

Amtsverwaltung in Garding
Es gilt für alle, die das Gebäude der Amtsverwaltung betreten möchten, die 3G-Regel. Das heißt, dass Sie nur noch Zutritt erhalten, wenn Sie geimpft oder genesen sind bzw. einen aktuellen (negativen) Corona-Test vorlegen (Schnelltest max. 24 Stunden alt, PCR-Tests max. 48 Stunden). Dies wird im Eingangsbereich überprüft, bitte halten Sie Ihren Nachweis bereit.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter sieben Jahren und minderjährige Schüler:innen, die regelmäßig in der Schule getestet werden (die Testbestätigungen der jeweiligen Schule gelten bei Schulkindern als Testnachweis). Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, fallen ebenfalls unter die 3G-Regel.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und der Einhaltung des Mindestabstands bleibt bestehen. Die Amtsverwaltung ist weiterhin für den Publikumsverkehr geöffnet (Schließtag am Mittwoch). Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, wird aber dringend empfohlen. Nutzen Sie dazu am besten unseren Online-Service zur Terminvereinbarung und helfen Sie mit, Wartezeiten und Begegnungen zu vermeiden.

Bürgerbüros in St. Peter-Ording und Tönning
Es gilt für alle, die die Außenstellen betreten möchten, die 3G-Regel. Das heißt, dass Sie nur noch Zutritt erhalten, wenn Sie geimpft oder genesen sind bzw. einen aktuellen (negativen) Corona-Test vorlegen (Schnelltest max. 24 Stunden alt, PCR-Tests max. 48 Stunden). Dies wird vor Zutritt überprüft, bitte halten Sie Ihren Nachweis bereit.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter sieben Jahren und minderjährige Schüler:innen, die regelmäßig in der Schule getestet werden (die Testbestätigungen der jeweiligen Schule gelten bei Schulkindern als Testnachweis). Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, fallen ebenfalls unter die 3G-Regel.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und der Einhaltung des Mindestabstands bleibt weiterhin bestehen.

Für die persönliche Klärung Ihrer Anliegen bitten wir Sie, in unseren Außenstellen in St. Peter-Ording und Tönning vorab wieder Termine zu vereinbaren. Nutzen Sie am besten unseren Online-Service zur Terminvereinbarung. Ein Einlass ohne Termin ist an beiden Standorten leider nicht mehr möglich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.