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Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben
[Nr.99023001050002 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen, können Sie diesen in eine „zivile“, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis,
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • ziviler Führerschein (falls vorhanden).

Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind gegebenenfalls einzelfallabhängig zusätzlich folgende Unterlagen notwendig - für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • Gutachten eines Augenarztes,
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung,
  • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

Rechtsgrundlage

  • §§ 26, 27, Anlage 5 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).

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