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16.05.2023

Heizkostenzuschuss

Antrag auf Brennstoffhilfe

Der Bundestag hat eine Härtefallregelung zur Entlastung von Haushalten beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen (Öl, Pellets oder Flüssiggas) heizen.

Teil der Entscheidung der Bundesregierung ist, dass die Bundesländer für die Abwicklung der Entlastungen zuständig sein sollen. Die Landesregierung Schleswig-Holstein will diesen Beschluss für schleswig-holsteinische Haushalte schnellstmöglich umsetzen.

Innerhalb der Landesregierung ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) für die Abwicklung der Entlastungen für Haushalte, die Pellet-, Öl- oder Flüssiggasheizungen nutzen, zuständig.

Anträge können online über diesen Link gestellt werden. Hier findet man auch einen Online-Rechner, mit dem geprüft werden kann, ob eine Antragstellung in Frage kommt.

Bei weitergehenden Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger per Mail an das MLLEV wenden unter heizkostenerstattung@mllev.landsh.de.