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07.08.2024

Die Gemeinde Oldenswort sucht für den gemeindlichen Kindergarten zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei staatlich anerkannte Erzieher:innen (m/w/d)

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Oldenswort sucht für den gemeindlichen Kindergarten zum nächstmöglichen Zeitpunkt

zwei staatlich anerkannte Erzieher:innen (m/w/d).
(Vollzeit- und Teilzeitstelle mit 34 Wochenstunden; unbefristet)

Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Sozial- und Erziehungsdienst in die Entgeltgruppe S 8a.

Gesucht werden zwei engagierte, teamfähige und einsatzfreudige Erzieher:innen mit umfassenden Kenntnissen in der Kinderbetreuung, die eigenverantwortlich tätig sind.

Seit dem 1. März 2020 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Mitarbeiter:innen in Kindergärten, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern aufweisen müssen. Ein entsprechender Nachweis darüber ist vor Beginn der Tätigkeit vorzulegen und stellt insofern ein zu erfüllendes Einstellungskriterium dar.

Wenn Sie Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit haben, sich schnell in wechselnde Aufgaben und Probleme einarbeiten sowie Lösungen entwickeln können, freue ich mich über Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Angabe Ihrer voraussichtlichen Verfügbarkeit und den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf mit lückenlosem Beschäftigungsverlauf, Zeugnisse etc.). Diese reichen Sie bitte bis zum

25.08.2024

per Post an die Gemeinde Oldenswort –Der Bürgermeister–, Welter Straße 1, 25836 Garding oder per E-Mail an bewerbungen@amt-eiderstedt.de ein. Bitte verzichten Sie im eigenen Interesse auf Bewerbungsmappen und fügen Zeugnisse in Kopie bei. Eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nicht.

Für Fragen zur Stellenausschreibung wenden Sie sich bitte an die Leiterin des Kindergartens, Frau Binz, – Tel.: 04864/717 oder an mich persönlich – Tel.: 04864/739.

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen (bitte Nachweis beifügen) werden gemäß dem Sozialgesetzbuch IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.