Wichtige Informationen zur Briefwahl
Bitte sehen Sie bis Anfang Februar von telefonischen Anfragen zur Briefwahl ab! Die wichtigsten Informationen sind für Sie in den nachfolgenden Punkten zusammengefasst.
1. Die amtliche Wahlbenachrichtigung wird ab Mitte Januar an alle Wahlberechtigten per Post versandt.
2. Die Briefwahl kann auf folgenden Wegen beantragt werden:
- über den Online-Dienst ,
- per Mail an briefwahl@amt-eiderstedt.de,
- schriftlich an Amt Eiderstedt, Welter Straße 1, 25836 Garding.
- Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck für die Beantragung der Briefwahl.
- Formloses Anschreiben
Welche Daten werden benötigt?
Vorname, Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift sowie ggf. eine abweichende Anschrift für die Zustellung der Briefwahlunterlagen.
Wichtig: Alle Anträge werden zunächst gesammelt und können nicht vor Anfang Februar bearbeitet werden.
3. Die Stimmzettel liegen dem Amt Eiderstedt im Laufe der ersten Februarwoche vor. Vorher ist die Bearbeitung der Anträge, der Versand der Briefwahlunterlagen und die Stimmenabgabe per Briefwahl nicht möglich.
4. Der Versand beantragter Briefwahlunterlagen an die Antragsteller erfolgt voraussichtlich Ende der ersten Februarwoche.
5. Die Stimmenabgabe in der Amtsverwaltung oder den Außenstellen des Amtes ist voraussichtlich ab 10. Februar 2025 möglich. Bitte bedenken Sie, dass es aufgrund der Vielzahl von Anfragen zu Wartezeiten kommen kann. Bringen Sie Ihre amtliche Wahlbenachrichtigung und den auf der Rückseite ausgefüllten Antrag mit. Dies verkürzt die Bearbeitungszeit.