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28.10.2025

Neue Verkehrsregelung in der Ortsdurchfahrt Tating

Die bisherige Verkehrsregelung für die Ortsdurchfahrt Tating, B202, schloss neben einigen Ausnahmen, Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen von der Durchfahrt aus. Aufgrund des sich über die Jahre ändernden Verkehrsgeschehens und der Tatsache, dass Fahrzeuge, die zwar nicht die bisherige Gewichtsbeschränkung erreichen, jedoch immer breiter und mehr wurden, wurde nun eine neue Verkehrsregelung getroffen, die den neuen Anforderungen Rechnung trägt.

Daher wurde die Regelung für die Ortsdurchfahrt - genau genommen der Bereich der B202 zwischen der „Bahnhofstraße“/“Koogstraße“ und der Straße „Düsternbrook“ - angepasst. Statt einer Durchfahrtsbeschränkung für schwere Fahrzeuge besteht dieses nur für breite Fahrzeug mit einer Breite von mehr als 2,30 Metern. Insbesondere gilt es hier zu beachten, dass nicht die in den Fahrzeugpapieren angegebene Breite sondern die tatsächliche Breite, also mit Spiegeln, Anbauten etc. zählt. Klassische PKW  können hier weiter durchfahren, für Kleintransporter, Kastenwägen und Wohnmobile heißt es jedoch, die Route über die L33-Süderdeich (Richtung Sankt Peter-Ording) oder die K36 (Richtung Garding) zu nehmen, wie dies bisher auch schon LKW machen mussten.