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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Amt Eiderstedt ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.amt-eiderstedt.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar. 

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Erläuterungen in deutscher Gebärdensprache gemäß § 4 BITV 2.0 sind auf der Website des Amtes Eiderstedt nicht verfügbar. Der Aufwand und die Kosten zur Erstellung von Erläuterungen in Gebärdensprache stellt für das Amt Eiderstedt eine unverhältnismäßige Belastung dar. 
  • PDF-Dateien und sämtliche anderen Drucksachen sind nicht barrierefrei zugänglich. Grund ist der unverhältnismäßig hohe Aufwand, die Vielzahl der Dateien nachträglich zu bearbeiten.
  • Alternativtexte zu Bildern sind noch nicht vorhanden
  • Bei Bedienelementen fehlen teilweise beschreibende Elemente
  • Karten und Pläne: Momentan gibt es leider keine technische Möglichkeit, Stadtpläne und sonstige Karten barrierefrei darzustellen

Eine Überarbeitung der Website des Amtes Eiderstedt ist für das Jahr 2024 geplant. Bis dahin bemühen wir uns, bereits eingestellte Inhalte und Formulare nach und nach durch barrierefreie Inhalte zu ersetzen, sofern dies im Einzelfall keine unverhältnismäßige Belastung darstellt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.09.2023 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 09.08.2024 überprüft. 

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.amt-eiderstedt.de aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne per Post, Telefon oder E-Mail bei uns melden. 

Amt Eiderstedt
Welter Str. 1
25836 Garding

Telefon: 0 48 62 / 10 00 - 0
Fax: 0 48 62 / 10 00 – 5 55

E-Mail: info[at]amt-eiderstedt.de

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen.

Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:

Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:

Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620

E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de